§ 12 Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 39
Nach Gewicht
- BPatG, 03.05.2018 – 28 W (pat) 22/13(Markenbeschwerdeverfahren – "grün/orange (konkrete Aufmachungsfarbmarke)" – eine gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG anmeldetagsbegründende Wiedergabe einer Farbzusammenstellung mit einer Zuordnung der Farben zu bestimmten Bauteilen von Waren muss nicht zwingend eine bestimmte Farbanordnung für jede denkbare Ware festlegen – zur grafischen Darstellbarkeit von konkreten Aufmachungsfarbmarken - abschließende Festlegungen zum quantitativen Verhältnis und zur räumlichen Verteilung der Farben werden nicht vorausgesetzt – grafische Darstellbarkeit bei einer im Kern homogenen Bildwirkung)Zitiert von 1
- BPatG, 14.11.2011 – 29 W (pat) 173/10Markenbeschwerdeverfahren – "violett-purpurfarben gefüllte, rechteckähnliche geometrische Figur (variable Bildmarke)" - als sonstige Markenform angemeldete geometrische Figur mit variablen Längen- und Breitenverhältnissen - fehlende grafische DarstellbarkeitZitiert von 2
- BPatG, 28.03.2007 – 29 W (pat) 184/04Zitiert von 1
- BPatG, 16.03.2021 – 28 W (pat) 559/16Markenbeschwerdeverfahren – „Positionsmarke am Unterwasserschiff“ – fehlende Bestimmtheit – wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMAZitiert von 1
- BPatG, 14.03.2019 – 28 W (pat) 3/18Markenbeschwerdeverfahren – "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines Ackerschleppers oder Traktors (Positionsmarke)" – hinreichende Bestimmtheit – klar umrissenes Zeichen mit konkreter Anordnung auf der Ware – zu den Kriterien bei der Beurteilung von Unterscheidungskraft von Positionszeichen - fehlende UnterscheidungskraftZitiert von 4
- BPatG, 14.03.2019 – 28 W (pat) 6/18Markenbeschwerdeverfahren – "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines Mähdreschers (Positionsmarke)" – hinreichende Bestimmtheit – klar umrissenes Zeichen mit konkreter Anordnung auf der Ware – zu den Kriterien bei der Beurteilung von Unterscheidungskraft von Positionszeichen - fehlende UnterscheidungskraftZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BPatG, 13.01.2026 – 28 W(pat) 540/21
- BPatG, 14.03.2019 – 28 W (pat) 5/18Markenbeschwerdeverfahren – "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines Mähdreschers (Positionsmarke)" – hinreichende Bestimmtheit – klar umrissenes Zeichen mit konkreter Anordnung auf der Ware – zu den Kriterien bei der Beurteilung von Unterscheidungskraft von Positionszeichen - fehlende UnterscheidungskraftZitiert von 3
- BPatG, 14.03.2019 – 28 W (pat) 4/18Markenbeschwerdeverfahren – "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines Feldhäckslers (Positionsmarke)" – hinreichende Bestimmtheit – klar umrissenes Zeichen mit konkreter Anordnung auf der Ware – zu den Kriterien bei der Beurteilung von Unterscheidungskraft von Positionszeichen - fehlende UnterscheidungskraftZitiert von 3
39 Entscheidungen zu § 12 MarkenV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 MarkenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/12#abs-1 (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke oder als Hologrammmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung eine Darstellung der Marke beizufügen, die den Erfordernissen des § 8 Absatz 1 des Markengesetzes genügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/12#abs-2 (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 entsprechend.